Home Aktuelles Veranstaltungen Offene Stellen Unterlagen Newsletter Kontakt  


Privatklinik Meiringen ? Zentrum für seelische Gesundheit -  Patientenrecht

Patientinnen oder Patienten haben das Recht auf eine sorgfältige und respektvolle Behandlung und Betreuung. Die Ärztin/der Arzt ist verpflichtet, Patienten über Untersuchungen und Behandlungsmöglichkeiten zu informieren. Patienten dürfen die eigenen Krankenunterlagen jederzeit einsehen.

Das Personal ist an die Schweigepflicht gebunden. Die Privatklinik Meiringen erteilt Dritten nur mit Ihrer Einwilligung Auskunft über Ihren Gesundheitszustand.

Grundlage bildet das Gesundheitsgesetz des Kantons Bern vom 2. Dezember 1984.

Download

Patientenrecht

 

 

Aktuelles

16.01.2012
Angehörigenarbeit
21.02.2012
Neue Spitalfinanzierung seit dem 01.01.2012
22.02.2012
Neue Leiterin Pflegedienst
01.03.2012
«Kinsky kehrt zurück» - Prof. Soykas neuer Krimi
22.03.2012
Reha Rheinfelden Neumitglied von SLH
03.04.2012
Fachtagung Kardiologie
04.04.2012
Frühjahrs-Newsletter der Kinderkrippe Haslital
16.04.2012
Psychiatrie und Humor
19.04.2012
Gesundheitswochen 2012
23.04.2012
Qualitätsbericht 2011 Privatklinik Meiringen